1. Beiladungen, die unter die ‚Gefahrgutverordnung Straße‘ fallen, sind vom Auftraggeber zu entfernen.
  2. Keine Haftung für Schäden, die während des Transports durch oder an der Abdeckplane/Persenning entstehen.
  3. Geeignetes Ladegerät (Kran o. Ä.) zum Be- und Entladen muss rechtzeitig am Be- und Entladeort zur Verfügung stehen.
  4. Krankosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
  5. Transport ist über die LVM versichert. VS 25.000 €, Erhöhung möglich.
  6. Bei einem Auftragswert über 1.000 € erbitte ich eine Anzahlung von 50 % auf das angegebene Konto.
  7. Falsche Maß- und Gewichtsangaben führen zur Stornierung bzw. zu einem Risikozuschlag.
  8. (Rest-)Zahlung erfogt bar bei Entladung oder per Vorkasse.