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- Beiladungen, die unter die ‚Gefahrgutverordnung Straße‘ fallen, sind vom Auftraggeber zu entfernen.
- Keine Haftung für Schäden, die während des Transports durch oder an der Abdeckplane/Persenning entstehen.
- Geeignetes Ladegerät (Kran o. Ä.) zum Be- und Entladen muss rechtzeitig am Be- und Entladeort zur Verfügung stehen.
- Krankosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
- Transport ist über die LVM versichert. VS 25.000 €, Erhöhung möglich.
- Bei einem Auftragswert über 1.000 € erbitte ich eine Anzahlung von 50 % auf das angegebene Konto.
- Falsche Maß- und Gewichtsangaben führen zur Stornierung bzw. zu einem Risikozuschlag.
- (Rest-)Zahlung erfogt bar bei Entladung oder per Vorkasse.